Stellungnahme zum Vorfall Tebbel

Bei der routinemäßigen Pferdekontrolle nach dem Ritt in Springprüfung Nr. 3 – Hit and Hurry – wurde durch den Chefsteward, Hans Wallmeier (Warendorf) bei Pferd Nr. 214, Percy 64, geritten von Rene Tebbel, Bandagen, Sprungglocken etc. überprüft. Über die Hufe bis über den Kronenrand unter den Springglocken beiderseits war ein sogenanntes Tape (breites Klebeband, nicht unüblich, zum Schutz des Kronenrandes verwendet) verklebt.

Im Stall wurde das Tape entfernt. Beide Tapes hatten an der Stelle, die vorne den Kronenrand abdeckt, Spuren einer weißen Masse, die stark kampferähnlich roch. Bei der Untersuchung durch den Veterinär Dr. Peter Witzmann wurde eine Hypersensibilisierung des Kronenrandes festgestellt. Dieser Befund wurde durch die Herren Dr. Kuno von Plocki und Dr. Markus Müller (Foreign Vet. Delegate) bestätigt. Die mit der Sache befassten Tierärzte stuften die Hypersensibilisierung als unerlaubte Leistungsbeeinflussung ein.

Die Angelegenheit wurde an das Schiedsgericht verwiesen. Da nach Intervention des Veranstalters (Gotthilf Riexinger) und von Bundestrainer Herbert Meyer Rene Tebbel samt seinen Pferden auf dieser Veranstaltung nicht mehr an den Start ging und abreiste, sah das Schiedsgericht keine Veranlassung mehr, in der Sache zu entscheiden.

Die Angelegenheit wird mit einem Bericht des Schiedsgerichts, des Foreign Judges und des Foreign Vet. an die FEI zur weiteren Entscheidung übergeben. Die verwendeten Tapes wurden von den Tierärzten sichergestellt und ebenfalls an die FEI weitergeleitet.

Der Präsident der Ground Jury, Dr. Hanno Dohn (Deutschland) und seine Kollegen disqualifizierten den Reiter und das Pferd in Prüfung Nr. 3.